Selbst bei sorgfältiger Planung und Montage können an Photovoltaik-Anlagen – wie an jeder elektrischen Anlage – Fehler und Defekte auftreten.
Diese gilt es sorgfältig festzustellen, da sie sich auf den Ertrag der Anlage, die Sicherheit der Technik und den Betrieb angeschlossener Komponenten auswirken können.
Ist ein Schaden eingetreten, so ist es erforderlich, die genauen Schadensursachen festzustellen, um Verantwortlichkeiten zu klären und Ansprüche durchsetzen zu können.
Erstellung von Privatgutachten
zur Feststellung von z.B. Mängeln oder Werten
Bewertung einer PV-Anlage oder eines Schadens im Rahmen eines Rechtsstreits
Klärung eines Sachverhalts zu einer bestimmten Lage oder Situation zwischen mehreren Parteien
Begutachtung einer bestehenden Photovoltaik-Anlage im Vorfeld eines Kaufs oder Verkaufs
Schadensursache sind oft Überspannungen (z.B. durch Blitzschlag) und äußere Einflüsse, aber auch Planungs- und Montagefehler sowie mangelnde Wartung.
Die Folge dieser Mängel kann von Ertragseinbußen bis zu weiteren Schäden an der Anlage, einzelnen Komponenten oder dem Bauwerk reichen. Klassische Folgeschäden sind z.B. Wasserschäden durch beschädigte Dachpfannen oder unsachgemäße Perforierung der Dachhaut auf Foliendächern.
Im Einzelfall kann es zum Haus- oder Anlagenbrand durch Kurzschlüsse kommen.
Daher ist es wichtig, bei der Begutachtung einer Photovoltaikanlage nicht nur die Komponenten der Anlage sondern auch Unterbau und Dach zu berücksichtigen.
Im Falle eines Schadens unterbreiten wir Ihnen konkrete Verbesserungs- und Reparaturvorschläge, unterstützen Sie bei der Auswahl kompetenter Handwerksbetriebe und begleiten Sie bis zum Abschluss der Reparaturarbeiten.
Für die Erkennung von Mängeln an PV-Anlagen haben sich zwei Untersuchungsmethoden als besonders effektiv herausgestellt:
Mit diesen Verfahren kann Ihre Anlage schnell, zuverlässig und kostengünstig überprüft werden.